) in Festanstellung in Teilzeit- oder Vollzeit unbefristet. In der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin werden im Jahr rund 6000 Anästhesien bei Patienten der Kliniken für endovaskuläre Chirurgie
in Teilzeit- oder Vollzeit unbefristet. In der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin werden im Jahr rund 6000 Anästhesien bei Patienten der Kliniken für endovaskuläre Chirurgie und Phlebologie
Gesundheitsmanagement) - Weiterbildungsermächtigung für verschiedene Bereiche: 1. Facharzt für Viszeralchirurgie (36 Mon.) 2. Basisweiterbildung Chirurgie (24 Mon.) 3. Facharzt für Allgemeinchirurgie (48 Mon
- Jahressonderzahlungen - Weiterbildungsermächtigung für verschiedene Bereiche: 1) Zusatzbezeichnung Phlebologie (18 Mon.) 2) Basisweiterbildung Chirurgie (24 Mon.) 3) Facharzt Gefäßchirurgie (48 Mon
Weiterbildungsermächtigung für die Basisweiterbildung Chirurgie (24 Monate), den Facharzttitel Orthopädie und Unfallchirurgie (36 Monate) sowie die Zusatzbezeichnungen Spezielle Unfallchirurgie (36 Monate) Möglichkeit
des Gefäßsystems und der BlutgefäßeVolle Weiterbildungsermächtigung zum Erlangen des Facharzttitels Gefäßchirurgie (72 Monate; davon 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie und 48 Monate Weiterbildung
invasiven Chirurgie sowie der Proktologie Weiterer Schwerpunkt in der Hernienchirurgie einschließlich Quick-PTH-Test und Neuromonotoring Interdisziplinäre Behandlung von bösartigen Erkrankungen des Magen
und der BlutgefäßeVolle Weiterbildungsermächtigung zum Facharzt Gefäßchirurgie (72 Monate; davon 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie und 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Gefäßchirurgie)Breiter
und endoskopischer Behandlungsverfahren Weiterbildungsermächtigung für die Basisweiterbildung Chirurgie (24 Monate), den Facharzt Orthopädie und Unfallchirurgie (36 Monate) sowie die Zusatzbezeichnungen Spezielle
- und Viszeralchirurgie mit der Möglichkeit einer interdisziplinären Zusammenarbeit Schwerpunkt ist die minimal-invasive Chirurgie, insbesondere die Laparoskopie Volle Weiterbildungsermächtigung für die Zusatzbezeichnung